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Aktenzeichen VII 179/00

Datum 19.10.1900

Leitsatz Ist eine Einrichtung, durch welche Wasser aus einem Privatflusse zunächst durch ein Pumpwerk gehoben und sodann weiter geleitet wird, als eine Ableitung im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. Februar 1843 anzusehen, und unter welchen Voraussetzungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F470291

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