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Aktenzeichen VI 358/00

Datum 13.12.1900

Leitsatz Ist die Einrede der Rechtshängigkeit begründet, wenn aus dem Haftpflichtgesetze vom 7. Juni 1871 auf Entschädigung geklagt war, in erster Instanz auf Zahlung einer Rente erkannt, und hiergegen vom Beklagten Berufung eingelegt ist, und nunmehr, bevor über die Berufung entschieden worden, der Verletzte neue Klage wegen desselben Unfalles erhebt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746402F680405

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