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Aktenzeichen VII 273/00
Datum 26.02.1901
Leitsatz 1. Zulässigkeit des Rechtsweges, wenn nur ein dem Rechtswege entzogenes Präjudizialverhältnis streitig, die übrigen Klagethatsachen aber unstreitig sind. 2. Ist im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechtes der Rechtsweg für Versicherungsstreitigkeiten durch allgemeine Bestimmungen beschränkt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030480332
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