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Aktenzeichen VI 346/00

Datum 29.06.1901

Leitsatz Ist im Ehescheidungsprozesse das Urteil von Amts wegen zuzustellen, wenn einer Partei ein Eid auferlegt ist, die Ehe aber sowohl bei Leistung als auch bei Verweigerung des Eides geschieden werden soll, und von dem Eide nur die Schuld- und die Kostenfrage abhängig gemacht, gleichwohl aber formell nicht schlechthin auf Scheidung erkannt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464030630423

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