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Aktenzeichen IV 122/01

Datum 08.07.1901

Leitsatz Welche Rechtswirkung hat ein vor dem 1. Januar 1900 unter der Herrschaft des französischen Rechtes geschlossener Ehevertrag, in welchem die künftige Ehefrau den künftigen Ehemann in erbrechtlicher Hinsicht ihren Kindern aus einer früheren Ehe gleichgestellt hat, gegenüber der Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der überlebende Ehegatte neben den Verwandten des vorverstorbenen Ehegatten als gesetzlicher Erbe des letzteren berufen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640310C0044

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