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Aktenzeichen III 105/01
Datum 28.06.1901
Leitsatz 1. Steht der Konkursmasse wegen Verwendungen, die der Gemeinschuldner auf das gekaufte, ihm unter Vorbehalt des Eigentums überlieferte Grundstück gemacht hat, gegen den Verkäufer, dem die Kaufsache vom Konkursverwalter unter Ablehnung der Vertragserfüllung zurückgegeben ist, die Ersatzklage zu, obgleich der Wert des Grundstückes mit Verwendungen den Betrag der dem Verkäufer aus dem Kaufvertrage zustehenden Forderungen nicht übersteigt? 2. Wird die bedungene Vertragsstrafe bei Ablehnung der Erfüllung verwirkt, auch wenn sie als wirkliche Strafe erscheint?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640312D0189
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