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Aktenzeichen II 234/01
Datum 25.10.1901
Leitsatz Begeht ein Dritter, der dem Schuldner durch seine Mitwirkung eine Verletzung des ihm bekannten Forderungsrechtes ermöglicht, dadurch gegen den Gläubiger eine unrechte That nach bad. L.R.S. 1382 (Art. 1382 Code civil)?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464031510332
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