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Aktenzeichen IV 29/81

Datum 27.05.1881

Leitsatz 1. Nach welchem örtlichen Rechte sind die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehescheidung zu bestimmen, wenn die Eheleute im Laufe des Scheidungsprozesses ihren Wohnsitz an einen Ort verlegt haben, wo ein anderes Recht als das ihres früheren Wohnsitzes gilt? 2. Kann die Entscheidung über die Schuldfrage von dem Ehescheidungsprozeß in dem Falle getrennt werden, wenn die Scheidung von einem nicht-preußischen Gerichte ohne Rücksicht auf die Schuldfrage ausgesprochen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464005360193

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