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Aktenzeichen II 362/81

Datum 21.10.1881

Leitsatz 1. Welche rechtliche Wirkung hat einer wegen schwerer Beleidigungen erhobenen Ehescheidungsklage gegenüber der Einwand des Beklagten, daß auch der klagende Teil sich schwerer Vergehungen schuldig gemacht habe? 2. Zur Auslegung des Art. 209 Code civil.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640055A0335

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