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Aktenzeichen V 282/01

Datum 05.02.1902

Leitsatz Unterliegen dem Formzwange des § 313 B.G.B. auch solche Verträge, wodurch sich der eine Teil gegenüber dem anderen unter Erteilung einer Vollmacht verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück an einen von dem anderen Teile zu bestimmenden Dritten zu übertragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032230163

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