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Aktenzeichen I 341/01

Datum 05.02.1902

Leitsatz Handelt ein mit der Übersendung von Wertpapieren beauftragter Bankier schuldhaft, wenn er die Papiere nicht unter "Wertangabe" sendet, sondern mittels eingeschriebenen Briefes unter Versicherung der Sendung bei einer Versicherungsgesellschaft? Wie gestaltet sich die Haftung des Bankiers, wenn nicht der volle Wert der Sendung versichert war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032240169

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