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Aktenzeichen VI 399/01

Datum 20.02.1902

Leitsatz 1. Ist in § 833 B.G.B. ein durch unmittelbare Einwirkung des Tieres verursachter Schade vorausgesetzt? Haftet der Tierhalter, wenn jemand zum Schutze Anderer gegen die von dem Tiere drohende Gefahr aus freiem Entschlusse eingegriffen hat und hierbei verletzt worden ist? 2. "Reife zur Endentscheidung" im Sinne des § 565 Abs. 3 Nr. 1 C.P.O. mit Rücksicht auf die Fälle des § 538 Abs. 1 Nr. 3 C.P.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032310219

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