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Aktenzeichen VI 437/01

Datum 13.03.1902

Leitsatz 1. Inwieweit wird durch Erhebung einer Klage die Verjährung auch anderer, auf den gleichen Gegenstand gerichteter Ansprüche desselben Gläubigers gegen denselben Schuldner unterbrochen? 2. Wird durch Erhebung eines Anspruches, der sodann wegen unzulässiger Klagänderung abgewiesen wird, die Verjährung desselben unterbrochen? 3. Abgrenzung der Rechtskraft nach § 322 Abs. 1 C.P.O. 4. Fängt eine durch Klagerhebung unterbrochene Verjährung, wenn in einem Urteile die hierbei in Betracht kommende Klagebegründung wegen unzulässiger Klagänderung zurückgewiesen, aber wegen einer anderen Begründung desselben Klagantrages auf einen Eid erkannt worden ist, schon mit der Rechtskraft dieses Urteiles, oder erst mit der Rechtskraft des klagabweisenden unbedingten Endurteiles wieder zu laufen an? Rechtliche Natur jenes Urteiles.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640323D0273

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