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Aktenzeichen IV 306/01
Datum 16.10.1902
Leitsatz Ist bei einem zu Ende geführten Kirchen- oder Pfarrhausbau der Rechtsweg hinsichtlich des vom Patrone zu leistenden Baukostenbeitrages zulässig, wenn bezüglich der zwischen den Beteiligten streitig gewordenen Notwendigkeit des Baues eine Entscheidung seitens der Bezirksregierung noch nicht ergangen ist? Bedarf es zur Eröffnung des Rechtsweges einer solchen Entscheidung der Regierung auch dann, wenn die Kosten den Betrag von 150 M nicht übersteigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464032470310
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