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Aktenzeichen VI 36/02
Datum 15.05.1902
Leitsatz Kann von einem Polizeibeamten, der im Geltungsgebiete des preußischen Gesetzes vom 11. Mai 1842 über die Zulässigkeit des Rechtsweges 2c jemand zur Vornahme einer bestimmten Maßregel aufgefordert hat und, da dem nicht Folge geleistet wurde, selbst die Maßregel hat ausführen lassen, aber in einem weiteren Umfange, im Rechtswege Schadensersatz verlangt werden, bevor die Anordnung des Polizeibeamten von der zuständigen Behörde für gesetzwidrig oder unzulässig erklärt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640334C0327
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