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Aktenzeichen V 420/01
Datum 24.05.1902
Leitsatz 1. Zeitliche Grenze für die Zuständigkeit der Generalkommission in Auseinandersetzungssachen. 2. Inwieweit wird der Rechtsweg ausgeschlossen durch Bestellung eines Vertreters und Verwalters für gemeinschaftliche, durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründete Angelegenheiten nach den §§ 1. 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 2. April 1887?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640334E0336
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