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Aktenzeichen I 52/02

Datum 28.05.1902

Leitsatz Kann der Rheder (Schiffseigner), der zugleich Ladungseigentümer ist, beim Zusammenstoße von Schiffen infolge Verschuldens der beiderseitigen Schiffsbesatzungen Ersatz des Ladungsschadens voll, oder nur anteilsweise verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033540362

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