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Aktenzeichen V 92/02

Datum 28.05.1902

Leitsatz Ist eine Verurteilung "Zug um Zug" auch dann geboten, wenn aus einem Tauschvertrage, der noch von keiner Seite erfüllt ist, nur auf Zahlung desjenigen Betrages geklagt wird, zu dessen Entrichtung neben dem Tauschgegenstande sich der eine Teil vertragsmäßig verpflichtet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464033550367

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