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Aktenzeichen II 126/02
Datum 04.07.1902
Leitsatz Begründet der Vermerk "Erfüllungsort Berlin" auf der gleichzeitig mit der Ware übersandten Faktura dann die örtliche Zuständigkeit der dortigen Gerichte für die Klage gegen den auswärtigen Käufer, wenn in dem früheren Geschäftsverkehr der Parteien die dem Käufer übersandten und von ihm ohne Vorbehalt angenommenen Fakturen denselben Vermerk enthalten hatten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034230133
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