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Aktenzeichen V 204/02

Datum 17.09.1902

Leitsatz Ist nach § 439 Abs. 1 B.G.B. die Vertretungspflicht des Verkäufers auch dann ausgeschlossen, wenn der Käufer zwar den Mangel im Recht gekannt, sich aber über die rechtliche Tragweite des Mangels geirrt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640342D0167

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