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Aktenzeichen V 201/02
Datum 08.10.1902
Leitsatz Wird der Hypothekengläubiger, wenn das eingetragene Darlehn nicht gegeben und deshalb die Hypothek vom Eigentümer erworben ist, dadurch an der Bewilligung der Löschung oder an der Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs verhindert, daß die Hypothek zu gunsten eines Dritten gepfändet und diesem überwiesen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034450257
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