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Aktenzeichen V 207/02

Datum 08.10.1902

Leitsatz Steht dem Grundstückseigentümer gegen die dingliche Klage eines auf Grund einer Abtretung eingetragenen Hypothekengläubigers der Einwand der Rechtshängigkeit aus einem vor der Abtretung anhängig gewordenen Prozesse zu, in welchem er als Besteller der Hypothek gegen den Rechtsvorgänger des Klägers als den ursprünglichen Gläubiger das Nichtbestehen der Hypothek aus dem ihr zu grunde liegenden persönlichen Schuldverhältnis durch Klage oder Widerklage geltend gemacht hat? Identität des Anspruchs?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034460259

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