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Aktenzeichen I 131/02

Datum 15.10.1902

Leitsatz Ist die Aktiengesellschaft befugt, zwecks Herstellung neuer Betriebsmittel Vorzugsaktien ohne Erhöhung des Grundkapitals dadurch zu schaffen, daß ihre Generalversammlung unter Einhaltung der für Abänderungen des Gesellschaftsvertrags maßgebenden Vorschriften beschließt, solche Aktien auszugeben und den Aktionären deren Erwerb gegen Einlieferung von Stammaktien zu einem höheren Nennwert, sowie Zuzahlung eines bar zu entrichtenden Geldbetrags freizustellen? 2. Kann die Generalversammlung gültig beschließen, daß die Aktien derjenigen Aktionäre, die das Bezugsrecht nicht ausüben, in einem ungünstigeren Verhältnis zusammenzulegen seien?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640344E0287

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