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Aktenzeichen V 188/02
Datum 22.10.1902
Leitsatz 1. Zu den allgemeinen Voraussetzungen der Anfechtbarkeit nach dem Gesetze vom 21. Juli 1879 (20. Mai 1898). 2. Kann die Anfechtung nach diesem Gesetze auch durch eine Erklärung wirksam erfolgen, die außerhalb eines Prozeßverfahrens dem Anfechtungsgegner gegenüber abgegeben wird? Genügt es, daß sie in einem vorbereitenden Schriftsatze erklärt und dieser dem Prozeßbevollmächtigten des Anfechtungsgegners zugestellt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464034580334
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