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Aktenzeichen II 192/02

Datum 24.10.1902

Leitsatz Ist der Käufer auf Grund des ihm nach § 480 Abs. 2 B.G.B. zustehenden Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unbedingt berechtigt, den Kaufvertrag in seiner Gesamtheit als nicht erfüllt zu betrachten und demgemäß eine nachträgliche Erfüllung desselben seitens des Verkäufers abzulehnen, oder hat er dieses Recht nur unter der Voraussetzung, daß er am Behalten der gelieferten mangelhaften Sache kein Interesse hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640345C0352

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