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Aktenzeichen I 143/02
Datum 25.10.1902
Leitsatz 1. Fällt der Auftrag zur Bürgschaftsleistung und Verpfändung für Börsentermingeschäfte unter den § 66 Abss. 2, 3 des Börsengesetzes? 2. Kann der Beauftragte aus der Ausführung eines solchen Auftrags einen Ersatzanspruch gegen den Auftraggeber herleiten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640345E0362
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