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Aktenzeichen VI 293/02
Datum 08.01.1903
Leitsatz Kann, wenn bei einem vor dem 1. Januar 1900 geschlossenen Pachtvertrage der Pächter Kaution geleistet, und nach dem bezeichneten Tage ein mehrfacher Wechsel im Eigentume des Pachtgrundstücks stattgefunden hat, der Pächter von dem ursprünglichen Verpächter verlangen, daß dieser die Kaution an denjenigen herausgebe, der zu dieser Zeit Eigentümer des Pachtgrundstücks ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640353F0247
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