zurück
Aktenzeichen I 317/02
Datum 28.01.1903
Leitsatz Kann der Berufungsrichter, nachdem er entschieden, daß in einem Vorbringen des Klägers in der Berufungsinstanz eine Änderung der Klage nicht enthalten sei, und über diese Klage durch Urteil erkannt hatte, dieses Urteil in der Revisionsinstanz aber wegen unrichtiger Beurteilung der Verteidigung des Beklagten gegen diese Klage aufgehoben, und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden war, die Klage abweisen, weil eine Änderung der Klage vorliege?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640355A0359
zurück