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Aktenzeichen III 356/02
Datum 10.02.1903
Leitsatz Findet, wenn die Vertragsstrafe vom Schuldner vor dem 1. Januar 1900 versprochen worden, der § 343 B.G.B. auch dann keine Anwendung, wenn die Strafe nach jenem Zeitpunkte verwirkt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464035690420
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