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Aktenzeichen II 11/03
Datum 24.02.1903
Leitsatz Ist bei Aufstellung der Jahresrechnung bezüglich der Gerichtskosten (§§ 94. 89 G.K.G.) der Widerkläger zu einem Anteil als Schuldner zu behandeln?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036130063
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