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Aktenzeichen V 460/02
Datum 14.03.1903
Leitsatz Kann jemand, der bei Anlegung des Grundbuchs unter Glaubhaftmachung 44 jährigen Eigenbesitzes seine Eintragung als Eigentümer gemäß Art. 20 der preußischen Verordnung vom 13. November 1899 beantragt hat, gegen einen anderen, der dieser Eintragung unter der Behauptung, daß er selbst Eigenbesitzer sei, durch eine an das Grundbuchamt gerichtete Eingabe widersprochen hat, auf Anerkennung seines Eigenbesitzes klagen? Wie ist die Klage zu begründen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036280133
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