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Aktenzeichen VII 24/03

Datum 20.03.1903

Leitsatz Findet wegen einer Forderung aus einem gegenseitigen Vertrage, wenn der Berechtigte die ihm nach dem Vertrage obliegende Verbindlichkeit noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt hat, Arrest statt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640362E0162

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