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Aktenzeichen V 69/03
Datum 27.03.1903
Leitsatz Findet die Vorschrift des § 177 Abs. 1 Pr.G.G., wonach das Protokoll vorgelegen und von den Beteiligten genehmigt werden muß, auch auf die nach § 176 Abs. 2 Pr.G.G. dem Protokoll als Anlage beigefügte Schrift Anwendung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036370195
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