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Aktenzeichen V 496/02

Datum 08.04.1903

Leitsatz Wird ein Mietrecht durch die bloße Vereinbarung, es im Grundbuch eintragen zu lassen, zu einem eintragsfähigen dinglichen Recht? Unterschied zwischen Mietrecht und Wohnungsrecht im Sinne des § 1093 B.G.B.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036400233

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