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Aktenzeichen I 30/03

Datum 18.04.1903

Leitsatz Findet auf ein Vorbehaltsurteil, das im Wechselprozeß auf Grund eines von dem Kläger geleisteten Parteieides ergangen und rechtskräftig geworden ist, der § 707 C.P.O. Anwendung, wenn das Nachverfahren betrieben wird, und Beklagter glaubhaft macht, daß der Kläger sich durch die Leistung des Eides einer vorsätzlichen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036500303

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