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Aktenzeichen I 483/02

Datum 25.04.1903

Leitsatz 1. Darf eine Girobank, insbesondere die Reichsbank, den ihr von einem Girokunden erteilten Auftrag, dem Konto eines anderen Girokunden eine Summe gutzuschreiben, ohne Rückfrage bei dem Auftraggeber noch ausführen, wenn sie vor der Gutschrift erfahren hat, daß der bestimmte Empfänger der Überweisung seine Zahlungen eingestellt hat? 2. Widerruf einer Überweisung auf Girokonto. 3. Welche Bedeutung hat es, wenn die Girobank einem Kunden erklärt, daß sie sein Konto sperre?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464036550329

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