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Aktenzeichen V 174/03
Datum 08.07.1903
Leitsatz Entsteht eine Eigentümerhypothek auch dann, wenn der Hypothekengläubiger nach erfolgter Zwangsversteigerung des belasteten Grundstückes erklärt, daß er Befriedigung aus dem Versteigerungserlöse nicht verlange, weil er sich mit seiner Forderung in anderer Weise bezahlt machen werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640373B0260
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