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Aktenzeichen VII 118/03

Datum 18.09.1903

Leitsatz Ist in dem Falle, daß die Urteilsformel in dem vollständig abgefaßten Urteile infolge eines Versehens von der im Verkündigungstermine laut des Protokolls vorgelesenen Urteilsformel abweicht, eine Berichtigung des Fehlers durch Gerichtsbeschluß auszusprechen? Findet eine Berichtigung auch bei Auslassungen statt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037410278

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