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Aktenzeichen II 46/03

Datum 22.09.1903

Leitsatz Ist die Einlegung der Berufung ungültig, wenn die Terminsbestimmung des Vorsitzenden des Berufungsgerichts auf die dem Berufungsbeklagten bei der Zustellung behändigte beglaubigte Abschrift der Berufungsschrift insofern unrichtig übertragen ist, als die Abschrift einen anderen Terminstag bezeichnet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037490305

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