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Aktenzeichen II 96/03

Datum 20.10.1903

Leitsatz Wird der Gerichtsstand des Vermögens (§ 23 C.P.O.), welcher auf eine dem Beklagten gegen einen im Gerichtsbezirke ansässigen Schuldner zustehende Forderung gegründet wird, durch eine von dem Beklagten vorgenommene fiduziarische Übertragung der Forderung beseitigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464037600389

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