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Aktenzeichen VII 312/03

Datum 27.11.1903

Leitsatz 1. Kann der Mangel eines vollstreckungsfähigen Schuldtitels von demjenigen, gegen welchen eine Zwangsvollstreckung stattgefunden hat, auch im Wege der Klage gemäß § 812 B.G.B. geltend gemacht werden? 2. Ist ein Zwangsvergleich gegen den Bürgen vollstreckbar, wenn er unter der Bedingung der Übernahme der selbstschuldnerischen Bürgschaft geschlossen und bestätigt worden ist, und sodann der Bürge die Bürgschaft übernommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038110070

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