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Aktenzeichen VI 155/03
Datum 05.11.1903
Leitsatz 1. Kann nach der rechtskräftigen Verurteilung des Hauptschuldners der Bürge gegenüber der Klage des Gläubigers den Bestand der Hauptschuld bestreiten und eine im Vorprozesse abgewiesene Einrede des Hauptschuldners geltend machen? 2. Hat der Bürge für den Beweis der Zahlung des Hauptschuldners Anspruch auf Vorlegung der Handelsbücher des Gläubigers?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640381B0109
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