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Aktenzeichen V 180/03

Datum 28.10.1903

Leitsatz 1. Wann ist der Beauftragte zur Rechnungslegung verpflichtet? 2. Darf im Falle des § 254 C.P.O. das Berufungsgericht die Sache an die erste Instanz zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag zurückverweisen, wenn der erste Richter die ganze Klage abgewiesen hat, das Berufungsgericht aber zur Rechnungslegung verurteilt und die weitere Klage für dem Grunde nach gefertigt erachtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640381D0116

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