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Aktenzeichen V 241/03
Datum 02.12.1903
Leitsatz Kann die Mitteilung des Veräußerers von der Schuldübernahme mit der Wirkung, daß sie der Gläubiger genehmigen kann, auch noch erfolgen, wenn der Schuldübernehmer nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038330200
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