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Aktenzeichen V 533/03
Datum 13.01.1904
Leitsatz 1. Kann das bestehende Kellerrecht seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch als Eigentum aufgefaßt werden, oder gehört es seitdem zu den Rechten an fremden Grundstücken? 2. Ist das Wandelungsrecht des Käufers, der die gekaufte Sache veräußert hat, nur dann ausgeschlossen, wenn der Erwerber die Unmöglichkeit der Rückgewähr an den Veräußerer verschuldet hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038440258
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