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Aktenzeichen VI 206/03

Datum 14.01.1904

Leitsatz 1. Kann der Gläubiger die Stundung der Hauptschuld auf die Person des Hauptschuldners beschränken, den Bürgen aber dabei ausschließen? 2. Bewilligung der Stundung unter dem Vorbehalt, daß die gegen den Bürgen bereits erhobene Klage ihren Fortgang nehmen solle.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640384D0310

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