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Aktenzeichen VI 225/03

Datum 25.01.1904

Leitsatz Inwieweit kann, insbesondere nach preußischem Recht, ein richterlicher Beamter wegen einer Amtshandlung, die er auf Grund einer Vorschrift der Strafprozeßordnung vorgenommen hat, auf Ersatz der dadurch entstandenen Kosten vom Fiskus belangt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038540339

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