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Aktenzeichen VI 212/03

Datum 25.01.1904

Leitsatz Fallen unter § 58 Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 auch die Ansprüche von Arbeitgebern gegen eine Krankenkasse auf Rückzahlung ohne Rechtsgrund geleisteter Beiträge? Bezieht sich die Kompetenzvorschrift des § 57b des Gesetzes auch an einen Streit zweier Ortskrankenkassen über örtliche Kassenzugehörigkeit? Wird eine Rückforderung von Beiträgen aus §§ 812 flg. B.G.B. durch ein "tatsächliches Versicherungsverhältnis", auf Grund dessen geleistet worden ist, ausgeschlossen, oder steht ihr die Vorschrift des § 52 Abs. 1 Satzes 4 des Gesetzes im Wege, wenn zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse die vorläufige Fortbezahlung der Beiträge, bzw. Unterlassung der Abmeldung vereinbart war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464038550346

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