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Aktenzeichen II 391/03

Datum 05.02.1904

Leitsatz Wo ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes begründet, wenn auf Grund der Wandelung eines Kaufs die Zurücknahme der gelieferten Sache gegen Ersatz der verauslagten Frachtkosten begehrt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039030012

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