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Aktenzeichen I 471/03

Datum 05.03.1904

Leitsatz Ist ein Wechsel bezüglich des Verfalltages als Blankett zu behandeln, wenn er, im übrigen vollständig mit Tinte ausgeschrieben, an der für den Verfalltag bestimmten Stelle nur eine Bleistiftnotiz enthält? Ist der gutgläubige Erwerber eines solchen Wechsels berechtigt, an Stelle der Bleistiftnotiz einen beliebigen Verfalltag mit Tinte in den Wechsel einzutragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464039260167

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